Was mache ich, wenn ich Vespa velutina sehe?

    • Durch die Registrierung trägt jeder Einzelne dazu bei, die Verbreitung dieser invasiven Art besser zu überwachen und frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden an Bienen, Wildtieren und der Umwelt zu minimieren. Ihre Meldungen sind ein wertvoller Beitrag zum Schutz unserer Ökosysteme!
    • Warum ist eine Registrierung notwendig?

      Durch die Registrierung wird ermöglicht, dass alle benötigten Daten (wie Fundort) einheitlich angegeben werden. Nur durch die Sammlung der Daten in dem Schema entsteht eine übersichtlicher und sehr gut auswertbarer Datensatz.

  • Beobachten

    • Sind Sie sich sicher, ein Einzeltier oder ein Nest von Vespa velutina zu sehen?
    • Die meisten Verdachtsfälle haben sich bisher als Borstige Dolchwespe (die deutlich kleiner als Hornissen sind), heimische Hornissen und Wespenarten erwiesen. (Zum Beispiel Grab-, Feld- oder Faltwespen)
  • Foto machen

Sollte man Vespa velutina mit Fallen fangen?

  • Lebendfallen

    • Im Handel sind Lebendfallen erhältlich, mit denen man grundsätzlich auch Vespa velutina fangen könnte. Es ist jedoch zu bedenken, dass man damit auch andere Insekten fängt. Insbesondere die für Honigbienen relativ harmlose Europäische Hornisse (Vespa crabro) und andere Arten, die unter Umständen unter Naturschutz stehen.

Wer ist für die Bekämpfung zuständig?

  • Zuständig für die Bekämpfung von Vespa velutina sind die Landesregierungen

    • Vespa velutina ist vor allem im Bereich des Nestes gefährlich! Führen Sie eine Bekämpfung keinesfalls selbstständig durch!
    • Burgenland

      • Burgenländische Landesregierung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
    • Niederösterreich

      • Niederösterreichische Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
    • Wien

      • Magistrat der Stadt Wien, Friedrich-Schmidt-Platz 1, 1010 Wien
    • Steiermark

      • Steiermärkische Landesregierung, Landhausgasse 7, 8010 Graz
    • Kärnten

      • Kärntner Landesregierung, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
    • Oberösterreich

      • Oberösterreichische Landesregierung (grundsätzliche Zuständigkeit), Landhausplatz 1, 4021 Linz
    • Salzburg

      • Salzburger Landesregierung, Postfach 527, 5010 Salzburg
    • Tirol

      • Tiroler Landesregierung, Eduard-Wallnöfer Platz 3, 6020 Innsbruck
    • Vorarlberg

      • Vorarlberger Landesregierung, Römerstraße 15, 6901 Bregenz